Terminvergabe
Gerne stehe ich Ihnen vor einer Terminvereinbarung für Informationen und Fragen zur Verfügung. Dies erfolgt unverbindlich und kostenfrei.
Ersttermin
Folgetermine
Honorar
Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtigter Patienten.
Auf Wunsch erfolgt die Rechnungsstellung unter Bezifferung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie können somit einen mindestens teilweisen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch die Versicherung ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen und Tarifmerkmalen abhängig. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Leistungen erstattungsfähig sind. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Erstattungsanspruch.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen
In der Regel werden Heilpraktiker Behandlungskosten von den Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen nicht erstattet.
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